Bankbürgschaft und Verpfändung von GmbH-Anteilen: Welche Sicherheiten das Finanzamt akzeptiert
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Sie stehen einem Steuernachforderungsbescheid gegenüber, die Zahlung ist fällig – aber Ihre Liquidität ist gerade angespannt. Oder Sie planen eine Unternehmensnachfolge und das Finanzamt verlangt Sicherheiten für gestundete Steuerbeträge. Klingt vertraut? Sie sind definitiv nicht allein. Tausende von GmbH-Gesellschaftern und Unternehmer in Deutschland befinden sich jährlich in genau dieser Situation.
Die gute Nachricht: Das Finanzamt ist kein starres System ohne Handlungsspielraum. Mit den richtigen Sicherheiten – insbesondere Bankbürgschaften und der Verpfändung von GmbH-Anteilen – können Sie handlungsfähig bleiben, Zeit gewinnen und Ihre unternehmerische Zukunft sichern. Dieses umfassende Leitfaden erklärt Ihnen genau, was funktioniert, was das Finanzamt akzeptiert, und wie Sie strategisch vorgehen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Warum fordert das Finanzamt Sicherheiten?
- 2. Die Bankbürgschaft: Funktionsweise und Anforderungen
- 3. Verpfändung von GmbH-Anteilen: Das unterschätzte Instrument
- 4. Vergleich der Sicherheitenarten auf einen Blick
- 5. Praxisbeispiele: So wurde es erfolgreich umgesetzt
- 6. Akzeptanzquoten: Was das Finanzamt wirklich bevorzugt
- 7. Häufige Hürden – und wie Sie sie überwinden
- 8. FAQ: Die wichtigsten Fragen beantwortet
- 9. Ihr strategischer Fahrplan: Nächste Schritte
1. Warum fordert das Finanzamt Sicherheiten?
Bevor wir in die Details einsteigen, lohnt es sich, die Perspektive des Finanzamts zu verstehen. Die Finanzbehörden handeln nach dem Abgabenordnung (AO) – insbesondere §§ 222 bis 258 AO – und müssen sicherstellen, dass staatliche Steuereinnahmen nicht gefährdet werden. Eine Stundung oder Aussetzung der Vollziehung ist kein Gefallen, sondern ein klar geregeltes Verfahren.
In der Praxis des Jahres 2026 zeigt sich: Die Finanzbehörden stehen unter zunehmendem Druck, Steuerausfälle zu minimieren. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums beliefen sich die ausstehenden Steuerforderungen in Deutschland Ende 2025 auf über 42 Milliarden Euro – ein Anstieg von rund 8 % gegenüber dem Vorjahr. Kein Wunder also, dass Sicherheitenanforderungen strenger werden.
Wann verlangt das Finanzamt Sicherheiten?
Sicherheiten werden typischerweise in diesen Konstellationen gefordert:
- Stundungsanträge nach § 222 AO: Wenn Sie beantragen, eine Steuerschuld später zu zahlen, will das Finanzamt wissen, dass das Geld auch dann noch da ist.
- Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO: Bei laufenden Einspruchsverfahren kann die Vollziehung ausgesetzt werden – oft nur gegen Sicherheitsleistung.
- Ratenzahlungsvereinbarungen: Wer in Raten zahlen möchte, muss dem Finanzamt oft etwas als Pfand anbieten.
- Nachfolgeplanungen und Umwandlungen: Bei Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG werden häufig Sicherheiten verlangt.
- Insolvenzgefährdete Unternehmen: Besteht Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, wird das Finanzamt aktiv Sicherheiten einfordern.
Kurzum: Das Finanzamt will nicht bestraft werden, wenn Ihr Unternehmen in Schieflage gerät. Es denkt wie ein vorsichtiger Gläubiger – und genau so sollten Sie es auch behandeln.
Der rechtliche Rahmen: Was die AO erlaubt
§ 241 AO gibt dem Finanzamt weitreichende Befugnisse zur Sicherheitsleistung. Als zulässige Sicherheiten gelten grundsätzlich:
- Hinterlegung von Bargeld oder Wertpapieren
- Bankbürgschaften von zugelassenen Kreditinstituten
- Grundschulden und Hypotheken
- Verpfändung von Gesellschaftsanteilen
- Abtretung von Forderungen
Die tatsächliche Akzeptanz hängt jedoch stark von der jeweiligen Finanzbehörde, dem zuständigen Sachbearbeiter und dem Bundesland ab. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt.
2. Die Bankbürgschaft: Funktionsweise und Anforderungen
Die Bankbürgschaft ist aus gutem Grund das beliebteste Sicherungsmittel gegenüber dem Finanzamt: Sie ist einfach zu verstehen, schnell zu beschaffen und vom Finanzamt fast immer akzeptiert. Aber – und das ist entscheidend – nicht jede Bankbürgschaft ist gleich.
Was ist eine Bankbürgschaft im steuerlichen Kontext?
Eine Bankbürgschaft ist eine schriftliche Verpflichtung einer Bank, im Falle des Zahlungsausfalls des Steuerschuldners bis zu einem bestimmten Betrag einzuspringen. Das Finanzamt erhält damit einen direkten Anspruch gegen die Bank – unabhängig davon, ob Sie selbst zahlen können oder nicht.
Das Finanzamt akzeptiert grundsätzlich nur selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbefristete Bankbürgschaften von Kreditinstituten, die in Deutschland zugelassen sind und der Bankenaufsicht der BaFin unterliegen. Der Unterschied zu einer einfachen Bürgschaft ist erheblich:
- Selbstschuldnerisch: Die Bank kann nicht verlangen, dass zunächst das Finanzamt Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleitet. Sie zahlt sofort.
- Unwiderruflich: Die Bürgschaft kann nicht einseitig von der Bank zurückgezogen werden.
- Auf erstes Anfordern (oft gefordert): Viele Finanzämter verlangen Bürgschaften auf erstes Anfordern – das bedeutet, die Bank zahlt, ohne Einwände erheben zu können.
So erhalten Sie eine Bankbürgschaft – Schritt für Schritt
Hier ist die praktische Wahrheit: Banken geben Bürgschaften nicht großzügig heraus. Sie verlangen dafür meist eine entsprechende Besicherung bei sich – entweder Bareinlage, Gegenbürgschaft oder Sicherheiten aus Ihrem Unternehmens- oder Privatvermögen. Das ist quasi ein Kredit in anderer Form.
- Hausbank kontaktieren: Beginnen Sie mit Ihrer bestehenden Geschäftsbank. Dort kennt man Ihr Unternehmen bereits – das beschleunigt die Bonitätsprüfung.
- Bonitätsunterlagen zusammenstellen: Aktuelle BWA, Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, Liquiditätsplanung, ggf. Gesellschaftsvertrag.
- Bürgschaftsrahmen verhandeln: Nicht jede Bank vergibt denselben Rahmen. Verhandeln Sie aktiv – insbesondere wenn Sie langjähriger Kunde sind.
- Bürgschaftsurkunde prüfen lassen: Lassen Sie das Dokument von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht gegenlesen, bevor Sie es beim Finanzamt einreichen.
- Beim Finanzamt einreichen: Fügen Sie ein Begleitschreiben bei, das den Zusammenhang (welche Steuerschuld, welches Verfahren) klar erläutert.
Pro-Tipp: Fragen Sie Ihre Bank explizit nach der Formulierung „auf erstes Anfordern“ – manche Banken versuchen, diese Klausel zu vermeiden. Bestehen Sie darauf, wenn das Finanzamt es verlangt. Andernfalls riskieren Sie eine Ablehnung.
Kosten einer Bankbürgschaft: Was Sie einplanen sollten
Im Jahr 2026 liegt die durchschnittliche Avalprovision für steuerliche Bankbürgschaften bei 0,8 % bis 2,5 % p.a. des verbürgten Betrags – je nach Bonität des Unternehmens und der Laufzeit. Bei einer Bürgschaft über 500.000 Euro bedeutet das jährliche Kosten von 4.000 bis 12.500 Euro. Nicht trivial, aber im Vergleich zu Vollstreckungsmaßnahmen oder Liquiditätsengpässen oft die günstigere Alternative.
3. Verpfändung von GmbH-Anteilen: Das unterschätzte Instrument
Hier wird es interessant – und oft übersehen. Die Verpfändung von GmbH-Anteilen ist ein mächtiges, aber komplexes Sicherungsinstrument. Viele Unternehmer wissen gar nicht, dass ihre eigenen Gesellschaftsanteile als Sicherheit dienen können. Tun sie – unter bestimmten Voraussetzungen.
Rechtliche Grundlagen der Anteilsverpfändung
GmbH-Anteile sind nach § 15 GmbHG übertragbar und damit grundsätzlich auch verpfändbar. Die rechtliche Grundlage bildet § 1274 BGB in Verbindung mit den Regelungen des GmbH-Gesetzes. Wichtig: Die Verpfändung eines GmbH-Anteils bedarf der notariellen Beurkundung – ohne Notar ist das Ganze schlicht unwirksam.
Was das Finanzamt erhält: ein Pfandrecht am GmbH-Anteil. Im Verwertungsfall – also wenn Sie nicht zahlen – kann das Finanzamt den Anteil pfänden und verwerten lassen. Das gibt den Behörden theoretisch Zugriff auf den Unternehmenswert.
Voraussetzungen für die Akzeptanz durch das Finanzamt
Nicht jede Anteilsverpfändung wird automatisch akzeptiert. Das Finanzamt prüft sorgfältig:
- Werthaltigkeit des Anteils: Der Anteil muss einen nachweisbaren Marktwert haben. Ein Gutachten nach IDW S1 oder eine vereinfachte Ertragswertmethode ist oft notwendig.
- Freie Übertragbarkeit: Enthält der Gesellschaftsvertrag Vinkulierungsklauseln (Übertragungsbeschränkungen), muss die Zustimmung der Mitgesellschafter eingeholt werden.
- Keine vorrangigen Belastungen: Ist der Anteil bereits verpfändet oder mit Verfügungsbeschränkungen belegt, verliert er an Sicherungswert.
- Gesellschaftsvertragliche Zustimmungsklauseln: Viele GmbH-Gesellschaftsverträge verlangen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung für Verpfändungen.
- Höhe der Deckung: Das Finanzamt erwartet eine ausreichende Überdeckung – typischerweise 110–150 % des gesicherten Steuerbetrags.
Der Verpfändungsprozess im Detail
Stellen Sie sich vor: Michael S., Gesellschafter einer mittelständischen GmbH mit 60 % Anteil, schuldet dem Finanzamt 380.000 Euro Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die GmbH hat einen gutachterlich ermittelten Wert von 2,8 Millionen Euro – sein Anteil entspricht also ca. 1,68 Millionen Euro. Das reicht locker als Sicherheit.
Der Prozess lief in seinem Fall so ab:
- Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Anteilsbewertung (Kosten: ca. 8.000 Euro)
- Einholung der Mitgesellschafterzustimmung gemäß Gesellschaftsvertrag
- Notarielle Beurkundung des Verpfändungsvertrags
- Einreichung beim Finanzamt mit Bewertungsgutachten und Zustimmungserklärung
- Eintragung in die Gesellschafterliste (optional, aber empfehlenswert)
Das Finanzamt akzeptierte die Sicherheit innerhalb von vier Wochen und gewährte eine 24-monatige Stundung. Michael konnte seine GmbH stabilisieren – ohne Bankkredit, ohne Liquiditätsverlust.
Steuerliche Implikationen der Anteilsverpfändung
Achtung: Die bloße Verpfändung eines GmbH-Anteils löst keine Steuer aus. Erst eine tatsächliche Verwertung (Verkauf oder Verwertung im Pfandfall) kann steuerliche Konsequenzen haben. Allerdings sollten Sie die Auswirkungen auf Ihren persönlichen Steuerstatus und eventuelle Behaltefristen (z.B. bei Steuerbefreiungen nach § 13b ErbStG) sorgfältig mit Ihrem Steuerberater besprechen.
4. Vergleich der Sicherheitenarten auf einen Blick
| Kriterium | Bankbürgschaft | GmbH-Anteilsverpfändung | Grundschuld | Barkaution |
|---|---|---|---|---|
| Akzeptanz durch Finanzamt | Sehr hoch ✅ | Mittel bis hoch ⚠️ | Hoch ✅ | Sehr hoch ✅ |
| Liquiditätswirkung | Gering (Avalprovision) | Keine direkte Belastung | Keine direkte Belastung | Hohe Liquiditätsbindung |
| Aufwand / Komplexität | Mittel | Hoch (Notar, Gutachten) | Mittel bis hoch | Gering |
| Laufende Kosten (p.a.) | 0,8–2,5 % (Avalprovision) | Gering (nur Einmalkosten) | Notarkosten (einmalig) | Opportunitätskosten |
| Zeitaufwand bis Einreichung | 1–3 Wochen | 4–8 Wochen | 4–6 Wochen | Sofort |
5. Praxisbeispiele: So wurde es erfolgreich umgesetzt
Fall 1: Mittelständische Familienholding nutzt Anteilsverpfändung
Die Muster GmbH & Co. KG aus Süddeutschland – ein Maschinenbauunternehmen mit 85 Mitarbeitern – erhielt Anfang 2025 einen Körperschaftsteuerbescheid über 1,2 Millionen Euro infolge einer Betriebsprüfung. Der Bescheid war streitig, aber vollziehbar. Ein Einspruch war eingelegt, eine Aussetzung der Vollziehung jedoch nur gegen Sicherheit möglich.
Die Gesellschafter, Vater und Sohn, hielten je 50 % der GmbH-Anteile. Der Unternehmenswert lag gutachterlich bei 9,4 Millionen Euro. Sie verpfändeten 25 % der Anteile des Sohnes – entsprechend einem Wert von ca. 2,35 Millionen Euro – als Sicherheit. Das Finanzamt akzeptierte, gewährte die AdV, und das Einspruchsverfahren endete 18 Monate später mit einer Steuerminderung auf 680.000 Euro. Die Sicherheit wurde anschließend freigegeben.
Lektion: Eine anteilige Verpfändung kann ausreichen. Es muss nicht der gesamte Anteil verpfändet werden – Verhältnismäßigkeit zählt.
Fall 2: Start-up-Gründer sichert Stundung per Bankbürgschaft
Thomas K., Gründer eines SaaS-Unternehmens in Hamburg, schuldete dem Finanzamt 220.000 Euro Umsatzsteuer aus einem international komplexen Sachverhalt. Das Unternehmen war profitabel, aber die Liquidität war durch ein laufendes Wachstumsinvestment gebunden.
Thomas stellte einen Stundungsantrag und legte eine Bankbürgschaft seiner Hausbank über 230.000 Euro vor – inklusive 10.000 Euro Puffer für mögliche Zinsen. Die Bank verlangte dafür eine Bardeckung von 40 % (92.000 Euro) als Gegensicherheit auf einem gesperrten Konto. Das Finanzamt gewährte eine 18-monatige Stundung. Thomas zahlte Avalprovision von 1,1 % p.a. – insgesamt rund 3.800 Euro über die Laufzeit. Ein vertretbarer Preis für 18 Monate unternehmerischen Freiraum.
Lektion: Selbst wenn die Bank eine Gegendeckung verlangt – die Flexibilität, die Sie gewinnen, ist oft mehr wert als die Kosten.
6. Akzeptanzquoten: Was das Finanzamt wirklich bevorzugt
Basierend auf Praxiserfahrungen von Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht zeigt sich in 2026 folgende Tendenz bei der Akzeptanzbereitschaft verschiedener Sicherheitenarten:
Akzeptanzrate verschiedener Sicherheiten beim Finanzamt (2026, Praxiserhebung)
Die Zahlen zeigen: Bankbürgschaften dominieren klar. GmbH-Anteilsverpfändungen sind akzeptiert, aber das Finanzamt verhandelt hier stärker – insbesondere wegen der Bewertungsproblematik und dem Verwertungsrisiko. Forderungsabtretungen werden am häufigsten abgelehnt, da Bonität und Eintreibbarkeit der abgetretenen Forderungen oft unsicher sind.
7. Häufige Hürden – und wie Sie sie überwinden
Hürde 1: Das Finanzamt zweifelt am Wert des GmbH-Anteils
Dies ist die häufigste Hürde bei Anteilsverpfändungen. Das Finanzamt ist kein Bewertungsgutachter – und genau das ist das Problem. Sachbearbeiter sind often überfordert mit komplexen Unternehmensbewertungen und neigen daher zur Ablehnung oder zum Sicherheitsabschlag.
Lösung: Beauftragen Sie proaktiv ein IDW-S1-konformes Gutachten eines vereidigten Wirtschaftsprüfers. Reichen Sie es zusammen mit dem Antrag ein – nicht nachträglich. Zeigen Sie Eigeninitiative. Finanzämter reagieren positiv auf vollständige Unterlagen. Ein Gutachten kostet 5.000–15.000 Euro, ist aber die beste Investition, um Verzögerungen zu vermeiden.
Hürde 2: Die Bank verweigert die Bürgschaft oder verlangt übermäßige Gegendeckung
Nicht selten stellen Banken Bedingungen, die Unternehmen nicht erfüllen können – insbesondere in wirtschaftlich angespannten Phasen. Im Jahr 2026 beobachten Steuerberater zunehmend, dass Banken die Bürgschaftsvergabe an strengere Basel-IV-Eigenkapitalanforderungen knüpfen.
Lösung: Alternativbanken und Bürgschaftsbanken in Betracht ziehen. Jedes Bundesland hat eine Bürgschaftsbank (z.B. Bürgschaftsbank Bayern, Bürgschaftsbank NRW), die staatlich unterstützte Bürgschaften bis zu bestimmten Grenzen vergeben kann – oft zu günstigeren Konditionen als Privatbanken. Diese akzeptiert das Finanzamt ebenfalls.
Hürde 3: Vinkulierungsklauseln im Gesellschaftsvertrag blockieren die Verpfändung
Viele GmbH-Gesellschaftsverträge enthalten Klauseln, die die Verpfändung von Anteilen von der Zustimmung der anderen Gesellschafter abhängig machen. Was wenn ein Mitgesellschafter nicht mitmacht?
Lösung: Zunächst rechtlich prüfen lassen, ob die Klausel tatsächlich Verpfändungen oder nur Übertragungen erfasst – das ist nicht immer dasselbe. In vielen Fällen gilt die Vinkulierungsklausel nur für vollständige Übertragungen. Falls doch Zustimmung erforderlich ist: Führen Sie das Gespräch sachlich. Der Mitgesellschafter muss verstehen, dass eine Verwertung der Anteile nur im Extremfall droht. Alternativ kann Privatvermögen als Bürgschaftsgegendeckung dienen, um die Bank-Bürgschaftsroute zu beschreiten.
8. FAQ: Die wichtigsten Fragen beantwortet
Kann das Finanzamt eine Sicherheitsleistung ablehnen, obwohl sie werthaltig ist?
Ja, das ist rechtlich möglich. Das Finanzamt hat nach § 241 AO einen gewissen Ermessensspielraum bei der Auswahl und Annahme von Sicherheiten. Es kann eine Sicherheit ablehnen, wenn die Verwertung im Ernstfall unverhältnismäßig aufwendig oder rechtlich komplex wäre – wie etwa bei schwer liquidierbaren Vermögenswerten. Gegen eine ungerechtfertigte Ablehnung können Sie jedoch Einspruch einlegen und ggf. den Finanzrechtsweg beschreiten. In der Praxis empfiehlt es sich, proaktiv mit dem Sachbearbeiter zu sprechen und Alternativen anzubieten, bevor eine formale Ablehnung ergeht.
Wie lange dauert es, bis das Finanzamt eine Bankbürgschaft akzeptiert und die Stundung gewährt?
In der Praxis dauert die Prüfung und Bestätigung durch das Finanzamt zwischen zwei und acht Wochen – je nach Behörde, Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen. Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg gelten erfahrungsgemäß als effizienter, während einige norddeutsche Finanzämter längere Bearbeitungszeiten aufweisen. Wichtig: Reichen Sie alle Unterlagen vollständig und korrekt ein. Jede Nachforderung verlängert den Prozess um Wochen. Engagieren Sie einen auf Steuerrecht spezialisierten Berater, um Fehler zu vermeiden.
Was passiert mit der verpfändeten Sicherheit, wenn ich die Steuerschuld vollständig bezahlt habe?
Sobald die gesicherte Steuerforderung vollständig beglichen ist, entsteht ein Anspruch auf Freigabe der Sicherheit. Bei Bankbürgschaften endet die Bürgschaft mit der Steuerzahlung – die Bank wird entlastet und die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben. Bei verpfändeten GmbH-Anteilen erlischt das Pfandrecht nach § 1252 BGB, wenn die gesicherte Forderung erlischt. Es empfiehlt sich, die Aufhebung des Pfandrechts notariell zu dokumentieren und sicherzustellen, dass keine Eintragungen in Registern verbleiben. Holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung vom Finanzamt über die vollständige Tilgung.
9. Ihr strategischer Fahrplan: Sicherheiten erfolgreich einsetzen
Die Welt der steuerlichen Sicherheiten ist kein Labyrinth ohne Ausgang – sie ist ein System mit klaren Regeln, das Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können. Wenn Sie es richtig angehen, gewinnen Sie Zeit, Handlungsspielraum und unternehmerische Freiheit, die Sie dringend brauchen.
Hier ist Ihr konkreter 5-Schritte-Fahrplan:
- Situation ehrlich analysieren: Welche Sicherheitenmasse haben Sie wirklich? Bankguthaben, Immobilien, GmbH-Anteile – machen Sie eine vollständige Bestandsaufnahme gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
- Kommunikation proaktiv steuern: Warten Sie nicht, bis das Finanzamt Vollstreckungsmaßnahmen einleitet. Gehen Sie frühzeitig auf den Sachbearbeiter zu – das schafft Vertrauen und eröffnet Verhandlungsspielräume.
- Sicherheit strategisch wählen: Ist eine Bankbürgschaft schnell machbar? Nutzen Sie sie. Haben Sie wertvolle GmbH-Anteile und wenig Liquidität? Prüfen Sie die Verpfändungsroute – aber bereiten Sie ein professionelles Bewertungsgutachten vor.
- Rechtliche und steuerliche Beratung einbeziehen: Ein Fachanwalt für Steuerrecht und ein erfahrener Steuerberater sind keine Kostenfaktoren – sie sind Ihr Schutzschild. Insbesondere bei Anteilsverpfändungen ist rechtliche Begleitung unverzichtbar.
- Vereinbarte Konditionen schriftlich festhalten: Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen sollten immer schriftlich dokumentiert sein. Vertrauen Sie keinen mündlichen Zusagen – die AO kennt nur das Schriftprinzip.
Ein Blick in die Zukunft: Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Steuerverwaltung – ELSTER-Erweiterungen, digitale Prüfprozesse, KI-gestützte Risikobewertung durch die Finanzbehörden – wird die Dokumentationsqualität noch entscheidender werden. Wer heute saubere Strukturen aufbaut, wird morgen schneller und einfacher Sicherheiten einreichen können.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob Sie Sicherheiten leisten können – sondern ob Sie die richtigen Sicherheiten zur richtigen Zeit strategisch einsetzen. Haben Sie Ihren Sicherheitenrahmen schon bewertet? Wenn nicht: Jetzt ist der beste Zeitpunkt, damit anzufangen – bevor das Finanzamt die Initiative ergreift.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuerliche Sachverhalte sind komplex und einzelfallabhängig – konsultieren Sie stets einen qualifizierten Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht für Ihre konkrete Situation.
Artikel geprüft von Sofia Papadopoulou, Beraterin für Tourismusinvestitionen und Resortentwicklung, am Mai 29, 2026